Förderung des Bundessozialamts - Vergabevoraussetzungen
- Sehbehinderung mindestens 50%
- Ausschließlicher Bedarf für die berufliche Aus- und Weiterbildung
- Alter zwischen 15 und 65 Jahre
- Erklärung und Begründung des Auftrages, Aus- und Weiterbildung muss berufsbezogen vom Dienstgeber verlangt oder gewünscht (Bestätigung des Dienstgebers für die Fortbildung), oder vom AMS angeordnet sein (Bestätigung)
- Persönliche Kontaktdaten
- Angabe des Dienstgebers bzw. der Ausbildung
- Angabe der Sozial-Versicherungsnummer + Scan des Behindertenausweises / des Feststellbescheides des BASB
- Wohn- oder Arbeitsort Wien
- Zur Verfügungstellung der aufzubereitenden Unterlagen
- Unterfertigung zweier Zustimmungserklärungen:
- Einverständniserklärung zur Speicherung der Daten – wie Name, SV-Nummer, Familienstand, Eingangsqualifikation, Staatsbürgerschaft, Beginn und Ende der Teilnahme, Ziel der Maßnahme und Art der Behinderung für Zwecke der Ermittlung und Darstellung der Erfolge der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen
- Erklärung zur ausdrücklichen persönlichen Nutzung der aufbereiteten Werke zu Zwecken der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Es werden nur Unterlagen, Skripten und sonstige Lehr- und Lernmaterialien für die Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes bzw. positive Absolvierung einer Schulungs- und Ausbildungsmaßnahme barrierefrei aufbereitet.
- Aufträge für die private Aus- und Weiterbildung können nicht gefördert werden und müssen aus eigenen Mitteln bzw. von anderen Förderträgern (z.B. FSW) finanziert werden. Diese Aufträge können nur bearbeitet werden, wenn dafür zeitliche Ressourcen zur Verfügung stehen. Rechnen Sie daher in diesem Fall mit längeren Wartezeiten.
- Wer eine dauerhafte oder befristete Pension bezieht, kann grundsätzlich nicht gefördert werden. Ist eine Chance zur Reintegration in den Arbeitsmarkt nachweisbar, kann eine Förderungsoption im Einzelfall geprüft werden.
Weiters sind Ihre persönlichen Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer, E-Mail etc. für uns zur Bearbeitung und Kontaktierung nötig.
Die Abwicklung erfolgt zur Gänze in der Einrichtung für Text, Ton und Medien.











